gilde:satzung

Gildensatzung

Der Gilde der Barden und Spielleute der Freyen Städte zu Mythodea

Spielleute,  die organisiert  sind in  der Gilde  der Barden  und
Spielleute der Freyen Städte zu Mythodea,  erlangen das alleynige
Recht,  in den freyen  Städten  zu  Mythodea  Musik  oder  andere
Darbietungen aufzuführen.

Sie  sollen erhalten    einen   Gildenbrief,    auf   dem    ihre
Mitgliedschaft   bestätigt   werde.   Dieser   Gildenbrief  werde
gesiegelt  von der  Gilde der  Barden und  Spielleute der  Freyen
Städte zu  Mythodea.

Alle Mitglieder sollen eingetragen werden in die Gildenrolle, auf
daß die Gilde  jederzeit Rechenschaft geben  kann über alle  ihre
Mitglieder.

Um offen anzuzeigen die  Mitgliedschaft zur Gilde der  Barden und
Spielleute der freyen Städte zu Mythodea soll eyn jeder Spielmann
und  eyne  jede  Spielfrau  tragen  das   Abzeichen  der   Gilde.

Die  Stadtwachen seyen angehalten, Spielleute, die ohne den Brief 
der Gilde der Barden und Spielleute eine Darbietung  in einer der 
freyen  Städten  zu  Mythodea  aufführen, an   der Darbietung  zu 
hindern,  sie festzusetzen  und eine angemessene Strafe gegen sie 
zu verhängen. 
Spielleute, die  während ihrer  Darbietung das  Zeichen der Gilde 
der Barden und  Spielleute der freyen Städte  zu Mythodea tragen,
seyen dafür in ihrer  Darbietung  nicht gestöret,  sondern sollen
später kontrollieret werden. 

Diese Strafe umfasst mindestens den doppelten Teil des Hutgeldes,
welches die Spielleute mit ihrer Darbietung gesammelet haben. Die
Strafe fließt zu  einem Teil an  Paolo Armatio, zu  einem Teil an
die  Gilde  der   Barden und  Spielleute  der  freyen  Städte  zu
Mythodea  und zu zwei Teilen an den  Fond zur Unterstützung   der
Witwen und  Waisen der Stadtwache.

Die Gilde hat abzuführen den zehnten Teil aller ihrere  Einnahmen
an Paolo Armatio.

Die Gilde soll jederzeit Rechenschaft geben können über alle ihre
Einnahmen und die Einnahmen ihrer Mitglieder.
Wenn die Gilde keine  Rechenschaft über ihre  Einnahmen  und  die
Einnahmen   ihrer   Mitglieder   geben    kann,   so   soll   das
Gildenvermögen  beschlagnahmt  werden, bis  das  sie Rechenschaft
geben kann.

Eyn Mitglied der Gilde  soll nicht angeklaget oder  gar gerichtet
werden, ohne, daß der  Rat der Gilde hiervon  vornhereyn Kenntnis
erhält und diesem zustimmet.
Zu der Fällung eynes Urteiles wieder eyn Mitglied der Gilde  soll
eynem  Vertreter des  Rates Anwesenheit  und Mitsprache  gewähret
werden.

Die Gilde sollet angeführet werden  von eynem Rate aus mindestens 
dreyen, maximal fünfen ihrer Mitglieder. Dieser Rat seye in jedem  
Jahre neu  zu erwählen.  Der  Rat   der  Gilde  bestimmet  sodenn  
eynes  seyner  Mitglieder zum Oberhaupte der Gilde.

Gegeben im Jahre VI nach der Entdeckung



Paolo Armatio             Antoss von Resmonda



Zeuge: Shiar Talavera

Wichtig: Live-Rollenspiel ist vergleichbar mit Spontan-Theater.

Alle hier vorgestellten Inhalte und Themen gelten im Zusammenhang mit besagtem Spiel.
Meinungen von dargestellten Charakteren können von den Meinungen der entsprechenden Spieler abweichen.


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