Gildensatzung
Der Gilde der Barden und Spielleute der Freyen Städte zu Mythodea
Spielleute, die organisiert sind in der Gilde der Barden und Spielleute der Freyen Städte zu Mythodea, erlangen das alleynige Recht, in den freyen Städten zu Mythodea Musik oder andere Darbietungen aufzuführen. Sie sollen erhalten einen Gildenbrief, auf dem ihre Mitgliedschaft bestätigt werde. Dieser Gildenbrief werde gesiegelt von der Gilde der Barden und Spielleute der Freyen Städte zu Mythodea. Alle Mitglieder sollen eingetragen werden in die Gildenrolle, auf daß die Gilde jederzeit Rechenschaft geben kann über alle ihre Mitglieder. Um offen anzuzeigen die Mitgliedschaft zur Gilde der Barden und Spielleute der freyen Städte zu Mythodea soll eyn jeder Spielmann und eyne jede Spielfrau tragen das Abzeichen der Gilde. Die Stadtwachen seyen angehalten, Spielleute, die ohne den Brief der Gilde der Barden und Spielleute eine Darbietung in einer der freyen Städten zu Mythodea aufführen, an der Darbietung zu hindern, sie festzusetzen und eine angemessene Strafe gegen sie zu verhängen. Spielleute, die während ihrer Darbietung das Zeichen der Gilde der Barden und Spielleute der freyen Städte zu Mythodea tragen, seyen dafür in ihrer Darbietung nicht gestöret, sondern sollen später kontrollieret werden. Diese Strafe umfasst mindestens den doppelten Teil des Hutgeldes, welches die Spielleute mit ihrer Darbietung gesammelet haben. Die Strafe fließt zu einem Teil an Paolo Armatio, zu einem Teil an die Gilde der Barden und Spielleute der freyen Städte zu Mythodea und zu zwei Teilen an den Fond zur Unterstützung der Witwen und Waisen der Stadtwache. Die Gilde hat abzuführen den zehnten Teil aller ihrere Einnahmen an Paolo Armatio. Die Gilde soll jederzeit Rechenschaft geben können über alle ihre Einnahmen und die Einnahmen ihrer Mitglieder. Wenn die Gilde keine Rechenschaft über ihre Einnahmen und die Einnahmen ihrer Mitglieder geben kann, so soll das Gildenvermögen beschlagnahmt werden, bis das sie Rechenschaft geben kann. Eyn Mitglied der Gilde soll nicht angeklaget oder gar gerichtet werden, ohne, daß der Rat der Gilde hiervon vornhereyn Kenntnis erhält und diesem zustimmet. Zu der Fällung eynes Urteiles wieder eyn Mitglied der Gilde soll eynem Vertreter des Rates Anwesenheit und Mitsprache gewähret werden. Die Gilde sollet angeführet werden von eynem Rate aus mindestens dreyen, maximal fünfen ihrer Mitglieder. Dieser Rat seye in jedem Jahre neu zu erwählen. Der Rat der Gilde bestimmet sodenn eynes seyner Mitglieder zum Oberhaupte der Gilde. Gegeben im Jahre VI nach der Entdeckung Paolo Armatio Antoss von Resmonda Zeuge: Shiar Talavera
Wichtig: Live-Rollenspiel ist vergleichbar mit Spontan-Theater.
Alle hier vorgestellten Inhalte und Themen gelten im Zusammenhang mit besagtem Spiel.
Meinungen von dargestellten Charakteren können von den Meinungen der entsprechenden Spieler abweichen.